Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Kontaktdaten der Teststellen:
Unter 14-jährige dürfen den Test nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen durchführen, Eltern dürfen für Ihre noch nicht volljährigen Kinder einen Test buchen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest buchen und durchführen lassen, wenn Sie eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen können.
Hierzu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Grundsätzlich gilt: Das Ergebnis des Schnelltests ist eine Momentaufnahme. Bitte beachten Sie daher auch bei negativem Schnelltestergebnis weiterhin die Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Wenn Sie ein negatives Schnelltestergebnis für einen Besuch oder eine Reise vorzeigen müssen, entscheiden diese Stellen, wie lange Ihr Corona-Schnelltest zurückliegen darf. Auf jedem Schnelltestergebnis wird die Uhrzeit vermerkt, wann der Test durchgeführt wurde.
Bitte beachten Sie: Das digitale Ergebnis erlischt nach 24 Stunden aus technischen Gründen auf Ihrem Smartphone. Sie erhalten jedoch per E-Mail und/oder SMS auch ein PDF Ihres Testergebnisses.
Allen Bürgerinnen und Bürgern steht laut Corona-Testverordnung (Stand 08. März 2021) die Durchführung mindestens eines kostenlosen Schnelltests zu. Auch Bamberger Gäste dürfen dementsprechend in die Testzentren kommen.
Laut Corona-Testverordnung (Stand 08. März 2021) haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest, den sogenannten Bürgertest, durchführen zu lassen. Eine Maximalanzahl ist nicht bekannt.
Bitte vereinbaren Sie für jede Person einen einzelnen Termin, damit es in den Schnelltestzentren nicht zu langen Wartezeiten kommt.
Auch Kinder dürfen im Schnelltestzentrum getestet werden. Voraussetzung ist genauso wie bei den Erwachsenen, dass sie symptomfrei sind, also kein Fieber, Schnupfen oder Husten haben. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder unter 7 Jahren die fremde Umgebung im Schnelltestzentrum häufig unter Stress setzt, sodass der Nasenabstrich nicht durchgeführt werden kann. Wir empfehlen daher, Schnelltests beim Kinderarzt durchführen zu lassen, wo ein Vertrauensverhältnis zur testenden Person besteht.
Wir können einen Antigen-Schnelltest aus Sicherheitsgründen nur machen, wenn die Kinder – egal welchen Alters – kooperativ sind. Es besteht keine Garantie auf die Durchführung des Tests. Grundsätzlich gibt es keine Altersbeschränkung, die Nasenöffnung des Kindes muss aber einen Abstrich zulassen, was bei Kindern ab circa drei Jahren der Fall ist.
Bitte vereinbaren Sie für jede Person einen einzelnen Termin, damit es im Schnelltestzentrum nicht zu langen Wartezeiten kommt.
Laut Corona-Testverordnung (Stand 08. März 2021) haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest, den sogenannten Bürgertest, durchführen zu lassen. Eine Maximalanzahl ist nicht bekannt.
Nach der Anmeldung für einen Termin erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Darin finden Sie auch einen Weblink für die Stornierung Ihres Termins. Sie können Ihren Termin bis zu 12 Stunden vorher stornieren.
Bei Kontaktpersonen liegt bereits ein Positivverdacht vor. Hier ist ein Schnelltest nur bedingt aussagekräftig. Daher empfehlen wir ein ärztliches Gespräch (Haus- arzt oder über die 116 117) und gegebenenfalls eine PCR-Testung. Offiziell gemeldete Kontaktpersonen erhalten weitere Informationen auch vom Gesundheitsamt.
Abstriche und Ergebnisauswertung werden im Corona Schnelltestzentrum Bamberg nur von speziell dafür geschultem Personal vorgenommen.
Positive Ergebnisse des Schnelltests sind meldepflichtig.
Ja, der Zugang zum Schnelltestzentrum ist rollstuhlfreundlich über den linken Seiteneingang erreichbar. Bitte melden Sie sich am ausgeschilderten Eingang an, das Personal wird Sie dann zum Seiteneingang begleiten.
PCR-Tests: Sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
Antigen-Schnelltests: Heißen so, weil das Ergebnis innerhalb von 15 Minuten vor- liegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden per Nasen- oder Rachenabstrich.
Selbsttests: Sind für die Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
HTK steht für Hygiene Technologie Kompetenzzentrum GmbH und ist in Bamberg verortet. Das HTK ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut für anwendungsorientierte Forschung, Beratung und Bildung zu den Schwerpunktthemen Hygienemanagement und Infektionsprävention. Es ist ein Teil der Sozialstiftung Bamberg und elementarer Baustein des Medical Valley Center Bamberg.
Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben, schnelltest-bamberg.de zur Terminvereinbarung und digitalen Ergebnisübermittlung zu nutzen.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht unter Angabe folgender Informationen:
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an [email protected].
Teststellenverwaltung in Aktion: